Meine Analyse des Status Quo auf Basis der Erfahrungen aus 20 Jahren Geothermie-Erschließung
Die Realisierungskosten von Geothermieprojekten und somit die Gestehungskosten für geothermische Wärme steigen seit 20 Jahren kontinuierlich an. Bei Wärmeprojekten sind dafür vor allem gestiegene Bohr- und Bohr-platzbaukosten verantwortlich. Neben der allgemeinen Inflation bei Personal- und Materialkosten haben bestimmte Materialien – etwa Casingstahl – sowie die im Bohrprozess benötigte Energie Kostensteigerungen weit oberhalb der Inflationsrate erfahren. Darüber hinaus haben zunehmende behördliche Auflagen – teilweise als Folge von Schadensfällen bei Geothermieprojekten – die Kosten weiter in die Höhe getrieben, etwa durch verschärfte Anforderungen an den Bohrplatzbau und an Monitoringmaßnahmen.
Die Kosten für Seismiken waren zwar ebenfalls zunächst gestiegen, sind aber in den vergangenen zwei bis drei Jahren eher wieder rückläufig – u.a. aufgrund größer dimensionierter Messgebiete und neuer Akquisitionsmethoden, durch welche die Ausführungszeit verkürzt wird (Stichwort: High Performance Seismik).
Projekte zur Stromerzeugung sind in Deutschland aufgrund der Kostensteigerungen – hier neben den Bohrungen v.a. für die Kraftwerke und die Betriebskosten (v.a. Eigenstrombedarf) – nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Damit entfällt zugleich die Möglichkeit, Erlösausfälle bei nicht ganzjährig vollständiger Wärmeabnahme – etwa in den Sommermonaten – durch Stromerzeugung zu kompensieren.
Mit wenigen Ausnahmen großer Projektentwickler wie den Stadtwerken München, Oberhaching/ Laufzorn, Pullach oder Potsdam werden Projekte bislang als Einzelvorhaben mit jeweils einer Dublette geplant, umgesetzt und finanziert. Aufgrund langer und oft ungewisser Vorlaufzeiten für Vorerkundung, Standortsicherung und Genehmigungsverfahren lassen sich bindende Verträge für Bau- und Bohrleistungen häufig nur kurzfristig abschließen. Hinzu kommt, dass Ausschreibungsrichtlinien eine Vergabe in Einzelgewerken vorschreiben.
Synergieeffekte und Einsparpotenziale sind für die Mehrzahl der Projekte daher kaum realisierbar.
In den vergangenen Jahren wurden im Auftrag von Kommunen und Stadtwerken im Rahmen der Wärmewände unzählige Potenzialstudien in Auftrag gegeben. Ein sehr großer Teil dieser Studien wanderte nach Durchkalkulation der Projekte aufgrund der darin angenommenen Projekt- und Bohrkosten in die Schublade – trotz bestehender BEW-Fördermöglichkeit. Es besteht somit die ernsthafte Gefahr, dass die Geothermie vielerorts bei der Wärmewende außen vor bleibt.
Zielstellungen und Chancen des Geothermie-Netzwerkes und Projektpools („Geothermie-AG“)
- Bildung eines Netzwerkes oder Pools aus Geothermievorhaben aller Größenordnungen. Durch diese Bündelung möglichst vieler Projekte kann sichergestellt werden, dass pro Jahr drei bis vier Projekte „bohrreif“ werden.
- Durch die Bündelung der Aktivitäten werden langfristige Rahmenverträge und der Einkauf größerer Volumina und somit die Realisierung volumenabhängiger Rabatte möglich.
- Als „kritische Menge“ werden 10 bis 15 Projekte angesehen. Diese gehen „rollierend“ in die Realisierung und werden durch neue Vorhaben wieder aufgefüllt. Auch regionale Untercluster sind möglich.
- Das Anlegen regionaler Lagerplätze für Lieferungen (Casing, Spülung, Meißel), für eine zentral organisierte Entsorgung (Cuttings, Spülung etc.) und für die Betriebsphase (z.B. Pumpen, Ersatzteile etc.) wird ermöglicht.
- Die Bündelung von Projekten kann zu Risk Sharing und dadurch zu einfacherer Versicherbarkeit und Finanzierung führen. Ein Portfolio ist für größere Investoren, Fonds etc. interessanter als Einzelvorhaben.
- Die Steigung der Lernkurve wird maximiert.
Alle Formen der Beteiligung am Netzwerk sollten möglich sein
- Komplette „Überlassung“ der Realisierung des eigenen Projektes an eine „Dachgesellschaft“, die das Vorhaben mit anderen bündelt.
Kommune, Stadtwerk oder Netzbetreiber sind reine Wärmeabnehmer. Sie müssen als Grundlage der Projektentwicklung mit der Dachgesellschaft einen verbindlichen Wärmeliefervertrag schließen.
Zunächst keine finanzielle Beteiligung erforderlich? - Kommune, Stadtwerk, Wärmenetzbetreiber etc. sind bei der Realisierung Projektpartner und bringt auch einen Teil der Finanzierung ein.
- Kommune, Stadtwerk, Wärmenetzbetreiber etc. bleiben „im Fahrersitz“ und nimmt nur Teilleistungen des Pools / Dachgesellschaft in Anspruch.
- Kommune, Stadtwerk, Wärmenetzbetreiber etc. sind reiner Netzwerkpartner, der der an der Lernkurve teilhaben möchte. Keine finanzielle Beteiligung erforderlich?
Bisher noch zu klärende Rahmenbedingungen
- Wo liegen bisher die größten Hindernisse für ein Rollout der Geothermie?
- Wie wäre ein Projektpool oder sogar eine Dachgesellschaft kartellrechtlich zu behandeln und wäre sie überhaupt möglich?
- Können Kommunen, Stadtwerke etc. durch eine „Überlassung“ ihrer Vorhaben an eine privat organisierte Dachgesellschaft (z.B. im Rahmen eines PPP) Ausschreibungspflichten als Sektorenauftraggeber vermeiden ?
- Wie können die unterschiedlichen Varianten der Finanzierung und finanziellen Beteiligung optimiert und die Risiken für Investoren minimiert werden?
- etc. …
